Kofferträger eintragungspflichtig???????????

Technische Themen von der Ur-Ténéré bis zur T700.

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Kiboko
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Kofferträger eintragungspflichtig???????????

Beitrag von Kiboko »

Salü zämme,\r\n\r\nIm D-Forum lese ich gerade, dass Kofferträger eingetragen werden müssen/sollen/können.\r\n\r\nIst das bei uns in CH etwa auch nötig? Habe noch nie was davon gehört.\r\n\r\nFragenden Grusses\r\nGeorge
Jugendsünden sind die beste Versicherung für schöne Erinnerungen im Alter.
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atari
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Beitrag von atari »

nein, wärst der erste. ausser die koffer sind fix verbaut, dann vielleicht...
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Mega
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Beitrag von Mega »

DE ist nicht gleich CH ! Kofferträger sind wie vieles frei.\r\n\r\nMega
Es geht nicht darum, dem Leben mehr Jahre zu geben, sondern den Jahren mehr Leben ! (von Alexis Carrel und in Erinnerung an Robi)
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turboschleicher
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Beitrag von turboschleicher »

Hallo,\r\nwer erzählt den sowas???\r\nWäre mir Neu das in Deutschland Kofferträger eingetragen werden müssten.\r\nEs braucht kein ABE oder keine KBA Nr. oder E-Prüfzeichen oder sonst etwas.\r\n\r\nGrüsse\r\nThomas
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atari
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Beitrag von atari »

Die Eintragung in DE hat meines Wissens damit zu tun, ob die Koffer fest montiert sind. Aber im Detail wüsste ich das jetzt nicht soooo genau. Hat glaubs etwas mit der Breite zu tun... ;-)
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Mario
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Beitrag von Mario »

So viel ich weiss ist die Breite auf 1 Meter auch bei uns reglementiert. \r\n\r\nGruss Mario
Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest\n\nTénéré 4ever
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turboschleicher
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Beitrag von turboschleicher »

Die Kofferträger selbst brauchen in D eigentlich keine Eintragung. Ausnahme wäre, wenn z.B. Blinker, Rücklicht oder andere ABE- Pflichtige Teile wegen den Kofferträgern merklich versetzt, geändert werden müssten. Da man aber meisst die Kofferträger nicht selber bastelt und sie in einem Shop kauft, würde in einem solchen Fall sicher ein ABE dabei sein. Einfach dran schrauben und fahren. Polizei sagt sicherlich nichts. Und beim nächsten vorführen beim TÜV bzw. Dekra wird auch keiner was sagen. Und wenn ja, dann kann der es sich anschauen und eintragen. Wenn die Kofferträger nicht gleich beim hinsehen abfallen und die Blinker, Rücklicht etc. in den erlaubten Positionen angebracht sind, sollte es da keine Probleme geben. Achja, dürfen nur geschraubt oder geklemmt werden. Das heisst, anschweissen wäre dann ein Eintragungsgrund. Also das bezieht sich jetzt auf D. Wie es in CH aussieht kann ich nicht sagen.\r\n\r\nGrüsse\r\nThomas
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