Unterschied Teilegutachten (TG) / Allg. Betrieserlaubnis

Technische Themen von der Ur-Ténéré bis zur T700.

Moderator: Moderatoren CH

Antworten
Benutzeravatar
atari
Beiträge: 923
Registriert: Mi 10 Jun, 2009 20:29

Unterschied Teilegutachten (TG) / Allg. Betrieserlaubnis

Beitrag von atari »

Hallo zusammen\r\n\r\nKann mit jemand den Unterschied zwischen TD und ABE erklären? Und vor allem, was bedeutet das in der schweiz für die MFK?\r\n\r\nSpricht bei einer Stahlflex etwas gegen eine Doppelhohlschraube? Oder ist man mit einem Verteiler besser beraten?\r\n\r\nDanke
Benutzeravatar
Mega
Beiträge: 4040
Registriert: Di 01 Mai, 2007 10:50
Wohnort: Mettauertal / AG

Beitrag von Mega »

ABE wird von der MFK akzeptiert, Teilegutachten ned, drum können die 320er Scheiben auch nicht montiert werden weil der Adapter nur ein TG hat :-(\r\n\r\nMega
Es geht nicht darum, dem Leben mehr Jahre zu geben, sondern den Jahren mehr Leben ! (von Alexis Carrel und in Erinnerung an Robi)
Benutzeravatar
atari
Beiträge: 923
Registriert: Mi 10 Jun, 2009 20:29

Beitrag von atari »

:wallb: :wallb: :wallb: :wallb: :x: :x: :x:
Benutzeravatar
schmidis
Beiträge: 844
Registriert: Fr 06 Apr, 2007 22:38

Re: Unterschied Teilegutachten (TG) / Allg. Betrieserlaubnis

Beitrag von schmidis »

atari hat geschrieben:Spricht bei einer Stahlflex etwas gegen eine Doppelhohlschraube? Oder ist man mit einem Verteiler besser beraten?\n\nDanke
\r\n\r\nSpielt keine Rolle, funktioniert beides!\r\n\r\nMit der Doppelhohlschraube verzichtest Du einfach auf das Original-T-Stück und fährst stattdessen zwei Mal ab Lenker auf die Bremsanlagen.\r\nMacht Sinn, wenn das T-Teil in einem shitigen Zustand wäre, dann erspart man sich die Neuanschaffung.\r\n\r\nIch habe beides gefahren mit identischen Anlagen (silber ohne-, violett mit T-Stück), war Hans wie Heiri...\r\n\r\nGruss Dom
Die Jugend ist die Zeit, Weisheit zu lernen. Das Alter ist die Zeit, sie auszuüben.
Benutzeravatar
atari
Beiträge: 923
Registriert: Mi 10 Jun, 2009 20:29

Beitrag von atari »

danke für die Info... Dann geh ich einfach nach dem Preis! \r\n\r\nDanke!!! :mrgreen:
Benutzeravatar
pit69
Beiträge: 211
Registriert: Fr 14 Dez, 2007 11:45
Wohnort: CH-Biglen
Kontaktdaten:

Beitrag von pit69 »

Noch eine Frage:\r\n\r\n
Mega hat geschrieben:ABE wird von der MFK akzeptiert, Teilegutachten ned...
\r\n\r\nEine EG Teilgenehmigung ist nicht das gleiche wie ein Teilegutachten?\r\n\r\nIch habe nämlich folgende Antwort vom StVa betreffend Schalldämpfer erhalten:\r\n\r\nDie Weisungen des Bundes erlauben es Austauschschalldämpfer an Fahrzeugen zu montieren welche im Besitz einer gültigen EG Teilgenehmigung sind. Die EG Teilgenehmigung ist gültig wenn die gültigen schweizerischen Vorschriften eingehalten sind.
Gruss Pesche
Benutzeravatar
Mega
Beiträge: 4040
Registriert: Di 01 Mai, 2007 10:50
Wohnort: Mettauertal / AG

Beitrag von Mega »

haha... und WER garantiert Dir, dass die gültigen Schweizer-Normen eingehalten werden ? Vorallem die, die 1985-1995 galten.......\r\n\r\nAufgepasst, das STVA gibt manchmal sehr komische antworten die man IMMER hinterfragen sollte....\r\n\r\nNur so als Tip\r\nMega
Es geht nicht darum, dem Leben mehr Jahre zu geben, sondern den Jahren mehr Leben ! (von Alexis Carrel und in Erinnerung an Robi)
Benutzeravatar
Dopamin
Beiträge: 1072
Registriert: Sa 05 Jan, 2008 18:26
Wohnort: Fricktal

Beitrag von Dopamin »

pit69 hat geschrieben:Noch eine Frage:\n\n
Mega hat geschrieben:ABE wird von der MFK akzeptiert, Teilegutachten ned...
\n\nEine EG Teilgenehmigung ist nicht das gleiche wie ein Teilegutachten?\n\nIch habe nämlich folgende Antwort vom StVa betreffend Schalldämpfer erhalten:\n\nDie Weisungen des Bundes erlauben es Austauschschalldämpfer an Fahrzeugen zu montieren welche im Besitz einer gültigen EG Teilgenehmigung sind. Die EG Teilgenehmigung ist gültig wenn die gültigen schweizerischen Vorschriften eingehalten sind.
\r\n\r\nDas problem ist das du bei der ST zumbeispiel jenachdem die alten prüfwerte einhalten musst,also diese prüfwerte sind auch der grund warum die ST nur 25kw hat.
:ktm: Kaufen, tanken, murksen !!
Benutzeravatar
pit69
Beiträge: 211
Registriert: Fr 14 Dez, 2007 11:45
Wohnort: CH-Biglen
Kontaktdaten:

Beitrag von pit69 »

Na mal schauen... ich werde auf jedenfall bei Sebring noch einmal nachfragen, was sie für die Kombination ST und Trial so an Papieren zu bieten hätten.
Gruss Pesche
Benutzeravatar
Dopamin
Beiträge: 1072
Registriert: Sa 05 Jan, 2008 18:26
Wohnort: Fricktal

Beitrag von Dopamin »

das beste wär halt ein zettel wo der hoschi bestätigt das die deutsche ST die gleiche maschine ist wie unsre in der schweiz was der motor,abgassystem anbelangt.. \r\n\r\nDann wären die chancen am grössten..
:ktm: Kaufen, tanken, murksen !!
Daitona62
Beiträge: 170
Registriert: Fr 30 Mär, 2007 11:09
Wohnort: 4410 Liestal

Beitrag von Daitona62 »

@ Dopamin ,\r\n\r\nUebrigens wie geht es deinem abgebrochenen Heck!!!! :groehl: \r\nIch weis alles :lol: :lol: \r\nUebrigens, bin meines grad am umbauen ;-) \r\n\r\nLiebi Grüessli Daitona
Wer kämpft , kann verlieren , wer nicht kämpft der hat schon verloren !!
Benutzeravatar
Dopamin
Beiträge: 1072
Registriert: Sa 05 Jan, 2008 18:26
Wohnort: Fricktal

Beitrag von Dopamin »

hab mir den ersatzteil katalog von der 690 rally besorgt... mal schauen was so passt...\r\n\r\nschickmal fotos von deinem heck^^
:ktm: Kaufen, tanken, murksen !!
Benutzeravatar
pit69
Beiträge: 211
Registriert: Fr 14 Dez, 2007 11:45
Wohnort: CH-Biglen
Kontaktdaten:

Beitrag von pit69 »

So... auf meine Anfrage bei Sebring DE vom Freitag, habe ich heute eine Antwort von MIZU Swiss GmbH erhalten:\r\n\nSehr geehrter Herr Habegger,\n\nbitte lassen Sie uns die Daten vom Schalldämpfer bzw, die E Nummern und Typ zukommen um zu prüfen ob die Anlage erlaubt ist.\n\nEine Kopie vom Fahrzeugsausweis ist ebenfalls nötig um genau Urteilen zu können ob die Anlage erlaubt ist.\n\r\n\r\nAlso werde ich Morgen 2 PDF auf den Weg schicken und mal schauen was dabei herauskommt. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zu letzt.
Gruss Pesche
Benutzeravatar
atari
Beiträge: 923
Registriert: Mi 10 Jun, 2009 20:29

Beitrag von atari »

pit69 hat geschrieben:\nAlso werde ich Morgen 2 PDF auf den Weg schicken und mal schauen was dabei herauskommt. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zu letzt.
\r\n\r\nHalt uns auf dem Laufenden, da sind einige an den Infos interessiert ;-)
Benutzeravatar
stfreak
Vorstand
Beiträge: 915
Registriert: Di 06 Okt, 2009 13:37
Wohnort: 5018 Erlinsbach

Beitrag von stfreak »

pit69 hat geschrieben:So... auf meine Anfrage bei Sebring DE vom Freitag, habe ich heute eine Antwort von MIZU Swiss GmbH erhalten:\n\nSehr geehrter Herr Habegger,\n\nbitte lassen Sie uns die Daten vom Schalldämpfer bzw, die E Nummern und Typ zukommen um zu prüfen ob die Anlage erlaubt ist.\n\nEine Kopie vom Fahrzeugsausweis ist ebenfalls nötig um genau Urteilen zu können ob die Anlage erlaubt ist.\n\n\nAlso werde ich Morgen 2 PDF auf den Weg schicken und mal schauen was dabei herauskommt. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zu letzt.
\r\n\r\n\r\nHey Pit69\r\n\r\nSchick doch gleich noch das Bilde des Ausweises mit, in dem der Sebering eingetragen ist. Vielleicht hilft das auch no es bitzli :mrgreen:
A bikers work is never done
Die PS-Leistung sagt wie schnell du gegen die Mauer fährst, die Nm sagen wie weit du diese noch schiebst!
Antworten