Unterschied Teilegutachten (TG) / Allg. Betrieserlaubnis
Moderator: Moderatoren CH
- atari
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Unterschied Teilegutachten (TG) / Allg. Betrieserlaubnis
Hallo zusammen\r\n\r\nKann mit jemand den Unterschied zwischen TD und ABE erklären? Und vor allem, was bedeutet das in der schweiz für die MFK?\r\n\r\nSpricht bei einer Stahlflex etwas gegen eine Doppelhohlschraube? Oder ist man mit einem Verteiler besser beraten?\r\n\r\nDanke
- Mega
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- schmidis
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Re: Unterschied Teilegutachten (TG) / Allg. Betrieserlaubnis
\r\n\r\nSpielt keine Rolle, funktioniert beides!\r\n\r\nMit der Doppelhohlschraube verzichtest Du einfach auf das Original-T-Stück und fährst stattdessen zwei Mal ab Lenker auf die Bremsanlagen.\r\nMacht Sinn, wenn das T-Teil in einem shitigen Zustand wäre, dann erspart man sich die Neuanschaffung.\r\n\r\nIch habe beides gefahren mit identischen Anlagen (silber ohne-, violett mit T-Stück), war Hans wie Heiri...\r\n\r\nGruss Domatari hat geschrieben:Spricht bei einer Stahlflex etwas gegen eine Doppelhohlschraube? Oder ist man mit einem Verteiler besser beraten?\n\nDanke
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- pit69
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Noch eine Frage:\r\n\r\n
\r\n\r\nEine EG Teilgenehmigung ist nicht das gleiche wie ein Teilegutachten?\r\n\r\nIch habe nämlich folgende Antwort vom StVa betreffend Schalldämpfer erhalten:\r\n\r\nDie Weisungen des Bundes erlauben es Austauschschalldämpfer an Fahrzeugen zu montieren welche im Besitz einer gültigen EG Teilgenehmigung sind. Die EG Teilgenehmigung ist gültig wenn die gültigen schweizerischen Vorschriften eingehalten sind.Mega hat geschrieben:ABE wird von der MFK akzeptiert, Teilegutachten ned...
Gruss Pesche
- Mega
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haha... und WER garantiert Dir, dass die gültigen Schweizer-Normen eingehalten werden ? Vorallem die, die 1985-1995 galten.......\r\n\r\nAufgepasst, das STVA gibt manchmal sehr komische antworten die man IMMER hinterfragen sollte....\r\n\r\nNur so als Tip\r\nMega
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- Dopamin
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\r\n\r\nDas problem ist das du bei der ST zumbeispiel jenachdem die alten prüfwerte einhalten musst,also diese prüfwerte sind auch der grund warum die ST nur 25kw hat.pit69 hat geschrieben:Noch eine Frage:\n\n\n\nEine EG Teilgenehmigung ist nicht das gleiche wie ein Teilegutachten?\n\nIch habe nämlich folgende Antwort vom StVa betreffend Schalldämpfer erhalten:\n\nDie Weisungen des Bundes erlauben es Austauschschalldämpfer an Fahrzeugen zu montieren welche im Besitz einer gültigen EG Teilgenehmigung sind. Die EG Teilgenehmigung ist gültig wenn die gültigen schweizerischen Vorschriften eingehalten sind.Mega hat geschrieben:ABE wird von der MFK akzeptiert, Teilegutachten ned...
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- pit69
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- pit69
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So... auf meine Anfrage bei Sebring DE vom Freitag, habe ich heute eine Antwort von MIZU Swiss GmbH erhalten:\r\n\nSehr geehrter Herr Habegger,\n\nbitte lassen Sie uns die Daten vom Schalldämpfer bzw, die E Nummern und Typ zukommen um zu prüfen ob die Anlage erlaubt ist.\n\nEine Kopie vom Fahrzeugsausweis ist ebenfalls nötig um genau Urteilen zu können ob die Anlage erlaubt ist.\n\r\n\r\nAlso werde ich Morgen 2 PDF auf den Weg schicken und mal schauen was dabei herauskommt. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zu letzt.
Gruss Pesche
- stfreak
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\r\n\r\n\r\nHey Pit69\r\n\r\nSchick doch gleich noch das Bilde des Ausweises mit, in dem der Sebering eingetragen ist. Vielleicht hilft das auch no es bitzlipit69 hat geschrieben:So... auf meine Anfrage bei Sebring DE vom Freitag, habe ich heute eine Antwort von MIZU Swiss GmbH erhalten:\n\nSehr geehrter Herr Habegger,\n\nbitte lassen Sie uns die Daten vom Schalldämpfer bzw, die E Nummern und Typ zukommen um zu prüfen ob die Anlage erlaubt ist.\n\nEine Kopie vom Fahrzeugsausweis ist ebenfalls nötig um genau Urteilen zu können ob die Anlage erlaubt ist.\n\n\nAlso werde ich Morgen 2 PDF auf den Weg schicken und mal schauen was dabei herauskommt. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zu letzt.
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Die PS-Leistung sagt wie schnell du gegen die Mauer fährst, die Nm sagen wie weit du diese noch schiebst!
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