Kofferträger eintragungspflichtig???????????
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- Kiboko
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Kofferträger eintragungspflichtig???????????
Salü zämme,\r\n\r\nIm D-Forum lese ich gerade, dass Kofferträger eingetragen werden müssen/sollen/können.\r\n\r\nIst das bei uns in CH etwa auch nötig? Habe noch nie was davon gehört.\r\n\r\nFragenden Grusses\r\nGeorge
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- turboschleicher
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Die Kofferträger selbst brauchen in D eigentlich keine Eintragung. Ausnahme wäre, wenn z.B. Blinker, Rücklicht oder andere ABE- Pflichtige Teile wegen den Kofferträgern merklich versetzt, geändert werden müssten. Da man aber meisst die Kofferträger nicht selber bastelt und sie in einem Shop kauft, würde in einem solchen Fall sicher ein ABE dabei sein. Einfach dran schrauben und fahren. Polizei sagt sicherlich nichts. Und beim nächsten vorführen beim TÜV bzw. Dekra wird auch keiner was sagen. Und wenn ja, dann kann der es sich anschauen und eintragen. Wenn die Kofferträger nicht gleich beim hinsehen abfallen und die Blinker, Rücklicht etc. in den erlaubten Positionen angebracht sind, sollte es da keine Probleme geben. Achja, dürfen nur geschraubt oder geklemmt werden. Das heisst, anschweissen wäre dann ein Eintragungsgrund. Also das bezieht sich jetzt auf D. Wie es in CH aussieht kann ich nicht sagen.\r\n\r\nGrüsse\r\nThomas
XT 600 E 3UX Bj.1993\nXT 600 Z Ténéré 47N Bj.1985