Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Moderator: Moderatoren CH
- Pac
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Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Ich bin gestern über den Flüela und Ofenpass zum Stelvio gefahren. Auf dem Hinweg war das Wetter noch etwas garstig. Macht ja nix, Ganzkörperkondom hält ja trocken :)
Aber bei feuchten 3 Stunden unter 10 Grad wurden meine Hände einfach doch sehr kalt. Daher habe ich mich nun doch für Heizgriffe entschieden...
Und jetzt zur eigentlichen Frage:
Welche Griffe soll ich nehmen? Die originalen von Yamaha oder gibt es bessere auf dem Zubehörmarkt?
Danke für eure Tipps!
Aber bei feuchten 3 Stunden unter 10 Grad wurden meine Hände einfach doch sehr kalt. Daher habe ich mich nun doch für Heizgriffe entschieden...
Und jetzt zur eigentlichen Frage:
Welche Griffe soll ich nehmen? Die originalen von Yamaha oder gibt es bessere auf dem Zubehörmarkt?
Danke für eure Tipps!
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- Mario
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Re: Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
so was ich gehört habe sind die Originale ganz gut. bei er 12er bin ich mit den Originalen sehr zufrieden.
Lg Mario
Lg Mario
Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest\n\nTénéré 4ever
- deandy
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Re: Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Unser Kollege Gubi verkauft deutsche Heizgriffe die wirklich gut liefern sollen. Kann da aber nicht mitreden.
@Pac: Schicke Dir die Kontaktdaten von Gubi per SMS, dass Du das mit ihm besprechen kannst.
enGruess, Andy
@Pac: Schicke Dir die Kontaktdaten von Gubi per SMS, dass Du das mit ihm besprechen kannst.
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Ténéré - what else!?!
- Pac
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- Bruno
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Re: Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Hier kannst du dich auch informieren.
https://www.tenere700.net/search/?q=heater&quick=1
https://www.google.com/search?client=fi ... ps+install
Die Oxford Heated-Grips haben einen hässlichen Bedienkasten. Da sind die Yamaha-Heiz-Griffe wesentlich eleganter.
Gruss Bruno
https://www.tenere700.net/search/?q=heater&quick=1
https://www.google.com/search?client=fi ... ps+install
Die Oxford Heated-Grips haben einen hässlichen Bedienkasten. Da sind die Yamaha-Heiz-Griffe wesentlich eleganter.
Gruss Bruno
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Re: Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Hallo erstmal.
Ich habe schon ne Menge Negatives von den originalen Heizgriffen gehört, Folie löst sich ab, Wassereinbruch.
Die Oxford haben dieses hässliche Bedienpanel, geht gar nicht, deshalb hab ich die sehr dezenten von Daytona genommen.
Da die aber nur 120mm lang sind (wie die von Yamaha) hab ich noch die Disanzringe von Yamaha dazu bestellt und verbaut.
Die Daytonas haben vier Heizstufen, max 55 Watt, also sehr heiß, werden jeweils mit andersfarbiger LED angezeigt, und daneben einen Bedienknopf, das wars.
Sehr puristisch, eben wie die Tenere selbst, passt sehr gut.
Und so sieht das jetzt bei mir aus:
Ich habe schon ne Menge Negatives von den originalen Heizgriffen gehört, Folie löst sich ab, Wassereinbruch.
Die Oxford haben dieses hässliche Bedienpanel, geht gar nicht, deshalb hab ich die sehr dezenten von Daytona genommen.
Da die aber nur 120mm lang sind (wie die von Yamaha) hab ich noch die Disanzringe von Yamaha dazu bestellt und verbaut.
Die Daytonas haben vier Heizstufen, max 55 Watt, also sehr heiß, werden jeweils mit andersfarbiger LED angezeigt, und daneben einen Bedienknopf, das wars.
Sehr puristisch, eben wie die Tenere selbst, passt sehr gut.
Und so sieht das jetzt bei mir aus:
Gruß aus Kassel!
- Bruno
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Re: Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Ja, ich würde den Original Yamaha-Heizgriff (China-Schrott) auch nicht mehr montieren lassen.
- Pac
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Re: Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Danke für eure Tips! Die Daytona sehen super aus! Aber in der Zwischenzeit habe ich mir die originalen von Yamaha montiert. Soweit funktionieren sie einwandfrei und heizen auch gut.
...hoffe das bleibt so!
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- Bruno
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Re: Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Vielleicht gibt's ja unterdessen eine verbesserte Version von Yamaha. Berichte bitte über deine Erfahrungen mit deinen Heizgriffen.
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Re: Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Das sind so die Kleinigkeiten, mit denen tut sich Yamaha keinen Gefallen.
Der Kunde ärgert sich über so einen Schrott, muss zum Händler, es tauschen lassen, das hinterlässt unterschwellig ein negatives Gefühl.
Noch geht das ja bei allen auf Gewährleistung, aber wenn die zwei Jahre rum sind muss man für sowas fett bezahlen und die Yamaha-Griffe sind keinesfalls billig, um nicht zu sagen für die Qualität völlig überteuert.
Für die Daytonas hab ich (in Deutschland) 90,-€ bezahlt, für die Distanzstücke nochmal 11,-, das wars.
Ich hab das Moped vor sechs Wochen gebraucht gekauft, mit 830km auf der Uhr. Der Verkäufer hatte sie seinerzeit als einer der Ersten online bestellt und dann das Interesse daran verloren. Es waren gar keine Heizgriffe dran, sonst hätte ich natürlich auch erstmal gewartet, ob sie kaputt gehen.
An meinem ehemaligen BMW-Eintopf waren die originalen BMW-Griffe dran, die sind bekannt für starke Heizpower. Die Daytonas stehen dem in Nichts nach, sie haben eine 4-minütige Aufheizphase (rot-blinkend) mit max. Power und sind dadurch schnell heiß. Dann schalten sie automatisch in die letztgewählte Heizstufe (Memoryeffekt). Stufe 1 (blau) wärmt mäßig, Stufe 2 (weiß) heizt schon ordentlich, gut geeignet für Dauerbetrieb, Stufe 3 (gelb) ist schon mächtig heiß, mir mit Übergangshandschuhen bei 8° schon zu viel, Stufe 4 (orange) hab ich noch gar nicht benutzt, dafür brauchts wahrscheinlich Minusgrade.
Von mir ne klare Kaufempfehlung!
Der Kunde ärgert sich über so einen Schrott, muss zum Händler, es tauschen lassen, das hinterlässt unterschwellig ein negatives Gefühl.
Noch geht das ja bei allen auf Gewährleistung, aber wenn die zwei Jahre rum sind muss man für sowas fett bezahlen und die Yamaha-Griffe sind keinesfalls billig, um nicht zu sagen für die Qualität völlig überteuert.
Für die Daytonas hab ich (in Deutschland) 90,-€ bezahlt, für die Distanzstücke nochmal 11,-, das wars.
Ich hab das Moped vor sechs Wochen gebraucht gekauft, mit 830km auf der Uhr. Der Verkäufer hatte sie seinerzeit als einer der Ersten online bestellt und dann das Interesse daran verloren. Es waren gar keine Heizgriffe dran, sonst hätte ich natürlich auch erstmal gewartet, ob sie kaputt gehen.
An meinem ehemaligen BMW-Eintopf waren die originalen BMW-Griffe dran, die sind bekannt für starke Heizpower. Die Daytonas stehen dem in Nichts nach, sie haben eine 4-minütige Aufheizphase (rot-blinkend) mit max. Power und sind dadurch schnell heiß. Dann schalten sie automatisch in die letztgewählte Heizstufe (Memoryeffekt). Stufe 1 (blau) wärmt mäßig, Stufe 2 (weiß) heizt schon ordentlich, gut geeignet für Dauerbetrieb, Stufe 3 (gelb) ist schon mächtig heiß, mir mit Übergangshandschuhen bei 8° schon zu viel, Stufe 4 (orange) hab ich noch gar nicht benutzt, dafür brauchts wahrscheinlich Minusgrade.
Von mir ne klare Kaufempfehlung!
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Re: Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Und nun eine kurze Erklärung zum Thema Garantie:
Das Wichtigste: Wenn innerhalb der Garantiefrist von 2 Jahren das Gerät ersetzt oder repariert wird, beginnt die volle Garantiezeit erneut. Ich lasse mir nun solange die Heizgriffe ersetzen bis ein Paar Brauchbare montiert sind.
Gibt es einen Unterschied zwischen den Begriffen «Gewährleistung» und «Garantie»?
Die Begriffe «Gewährleistung» und «Garantie» sind im Zusammenhang mit dem Kauf von Konsumgütern praktisch gleichbedeutend. Das Obligationenrecht spricht in Artikel 210 Absatz 1 von «Gewährleistung», was bedeutet, dass der Verkäufer während zwei Jahren für ein mängelfreies Produkt einzustehen hat. «Garantie» wird in der Rechtssprache im Zusammenhang mit verschiedenen Verpflichtungen verwendet, unter anderem im Kaufrecht für die Gewährleistung. Im Rahmen einer vertraglichen Garantie kann ein Verkäufer jedoch die gesetzliche Vorgaben erweitern oder einschränken. Er kann zum Beispiel das Vorhandensein spezieller Eigenschaften zusichern oder ein defektes Gerät bloss reparieren, statt es zu ersetzen.
Händler behaupten, die gesetzliche Garantie gelte nicht bei allen Mängeln. Stimmt das?
Nein. In einzelnen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen steht zwar, unter die gesetzliche Gewährleistung würden nur beim Kauf bereits vorhandene Mängel fallen. Später auftretende Mängel seien nur im Rahmen einer freiwilligen Garantie oder einer Garantieversicherung gedeckt. Das ist falsch. Die gesetzliche Gewährleistung gilt laut Bundesgericht für sämtliche Mängel, die während der zweijährigen Frist auftreten, sofern sie nicht auf unsorgfältige Handhabung des Käufers zurückzuführen sind.
Gilt die neue Garantiefrist auch für Zubehör und Verschleissteile?
Ein Kunde hat Anspruch auf ein mangelfreies Produkt. Das gilt auch für Zubehör und Verschleissteile, wenn sie mangelhaft sind. Abnützung dagegen fällt nicht unter Garantie.
Darf die Garantiefrist verkürzt oder ausgeschlossen werden?
Laut Gesetz muss die Garantiefrist mindestens zwei Jahre betragen, bei Gebrauchtwaren ein Jahr. Diese Fristen dürfen nicht verkürzt werden. Auch nicht mit dem Verweis auf eine kürzere Herstellergarantie. Dagegen ist es auch künftig möglich, die Garantie ganz auszuschliessen. In diesem Fall ist der Verkäufer jedoch verpflichtet, den Kunden vor dem Kauf zu informieren.
Was gilt, wenn auf der Quittung noch immer «1 Jahr Garantie» aufgedruckt ist?
Für alle Produkte, die seit dem 1. Januar 2013 verkauft worden sind, gilt von Gesetzes wegen die neue, zweijährige Garantiefrist. Der Aufdruck auf dem Kassabeleg ist nicht verbindlich.
Gibt es nach einem Austausch während der Garantiefrist wieder zwei Jahre Garantie?
Ja. Wenn ein defektes Gerät ersetzt wird, anerkennt der Verkäufer den Mangel. Dadurch wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von neuem zu laufen. Das gleiche gilt, wenn das Gerät repariert worden ist.
«Garantie» – was bedeutet das?
Ein Verkäufer hat einen tadellosen Kaufgegenstand zu liefern. Die Sache muss über alle zugesicherten Eigenschaften verfügen und darf keine Mängel aufweisen. Der Verkäufer muss während einer bestimmten Frist für die Qualität seines Produktes einstehen, also Gewähr bieten. Das Gesetz spricht denn auch von «Gewährleistung», umgangssprachlich ist häufig von «Garantie» die Rede.
Wann ist ein Produkt mangelhaft?
Wenn ein Kaufgegenstand nicht zum vorgesehenen Gebraucht taugt, liegt ein Mangel vor. Zum Beispiel, wenn sich Nähte an einem Kleidungsstück lösen oder sich die Uhr trotz Zusicherung als nicht wasserdicht erweist. Kein Mangel liegt vor, wenn ein Schaden infolge falscher Handhabung entstanden ist.
Ist ein Produkt mangelhaft, muss der Käufer den Mangel sofort rügen. Tut er das nicht, akzeptiert er den Mangel und verzichtet auf seinen Garantieanspruch.
Gibt es ein neues Gerät oder das Geld zurück?
Laut Gesetz stehen einem Kunden drei Möglichkeiten offen: Er kann vom Vertrag zurücktreten, einen Preisnachlass verlangen oder ein gleichwertiges Ersatzprodukt. Juristen sprechen von Wandelung, Minderung und Ersatzlieferung.
Einen Anspruch auf Reparatur gibt es im Gesetz nicht. Das bedeutet, dass der Verkäufer einem Kunden eine Reparatur nicht aufzwingen darf. Ausser, dies sei vertraglich so vereinbart worden.
Wann und wie oft muss man eine Reparatur akzeptieren?
Die gesetzlichen Mängelrechte sind nicht zwingend, dürfen also vertraglich eingeschränkt oder abgeändert werden. Viele Anbieter machen von dieser Möglichkeit in ihren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen Gebrauch.
Fast immer sind in Allgemeinen Geschäftsbestimmungen Minderung und Wandlung ausgeschlossen. Stattdessen gibt es eine kostenlose Reparatur. Damit solche Bestimmungen gelten, muss der Verkäufer seinen Kunden vor dem Kauf darauf hinweisen. Allerdings muss kein Kunde unzählige Reparaturversuche akzeptieren. Schlägt eine Reparatur mehr als zweimal fehl, kann er Ersatz beanspruchen oder vom Vertrag zurücktreten.
Das Wichtigste: Wenn innerhalb der Garantiefrist von 2 Jahren das Gerät ersetzt oder repariert wird, beginnt die volle Garantiezeit erneut. Ich lasse mir nun solange die Heizgriffe ersetzen bis ein Paar Brauchbare montiert sind.
Gibt es einen Unterschied zwischen den Begriffen «Gewährleistung» und «Garantie»?
Die Begriffe «Gewährleistung» und «Garantie» sind im Zusammenhang mit dem Kauf von Konsumgütern praktisch gleichbedeutend. Das Obligationenrecht spricht in Artikel 210 Absatz 1 von «Gewährleistung», was bedeutet, dass der Verkäufer während zwei Jahren für ein mängelfreies Produkt einzustehen hat. «Garantie» wird in der Rechtssprache im Zusammenhang mit verschiedenen Verpflichtungen verwendet, unter anderem im Kaufrecht für die Gewährleistung. Im Rahmen einer vertraglichen Garantie kann ein Verkäufer jedoch die gesetzliche Vorgaben erweitern oder einschränken. Er kann zum Beispiel das Vorhandensein spezieller Eigenschaften zusichern oder ein defektes Gerät bloss reparieren, statt es zu ersetzen.
Händler behaupten, die gesetzliche Garantie gelte nicht bei allen Mängeln. Stimmt das?
Nein. In einzelnen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen steht zwar, unter die gesetzliche Gewährleistung würden nur beim Kauf bereits vorhandene Mängel fallen. Später auftretende Mängel seien nur im Rahmen einer freiwilligen Garantie oder einer Garantieversicherung gedeckt. Das ist falsch. Die gesetzliche Gewährleistung gilt laut Bundesgericht für sämtliche Mängel, die während der zweijährigen Frist auftreten, sofern sie nicht auf unsorgfältige Handhabung des Käufers zurückzuführen sind.
Gilt die neue Garantiefrist auch für Zubehör und Verschleissteile?
Ein Kunde hat Anspruch auf ein mangelfreies Produkt. Das gilt auch für Zubehör und Verschleissteile, wenn sie mangelhaft sind. Abnützung dagegen fällt nicht unter Garantie.
Darf die Garantiefrist verkürzt oder ausgeschlossen werden?
Laut Gesetz muss die Garantiefrist mindestens zwei Jahre betragen, bei Gebrauchtwaren ein Jahr. Diese Fristen dürfen nicht verkürzt werden. Auch nicht mit dem Verweis auf eine kürzere Herstellergarantie. Dagegen ist es auch künftig möglich, die Garantie ganz auszuschliessen. In diesem Fall ist der Verkäufer jedoch verpflichtet, den Kunden vor dem Kauf zu informieren.
Was gilt, wenn auf der Quittung noch immer «1 Jahr Garantie» aufgedruckt ist?
Für alle Produkte, die seit dem 1. Januar 2013 verkauft worden sind, gilt von Gesetzes wegen die neue, zweijährige Garantiefrist. Der Aufdruck auf dem Kassabeleg ist nicht verbindlich.
Gibt es nach einem Austausch während der Garantiefrist wieder zwei Jahre Garantie?
Ja. Wenn ein defektes Gerät ersetzt wird, anerkennt der Verkäufer den Mangel. Dadurch wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von neuem zu laufen. Das gleiche gilt, wenn das Gerät repariert worden ist.
«Garantie» – was bedeutet das?
Ein Verkäufer hat einen tadellosen Kaufgegenstand zu liefern. Die Sache muss über alle zugesicherten Eigenschaften verfügen und darf keine Mängel aufweisen. Der Verkäufer muss während einer bestimmten Frist für die Qualität seines Produktes einstehen, also Gewähr bieten. Das Gesetz spricht denn auch von «Gewährleistung», umgangssprachlich ist häufig von «Garantie» die Rede.
Wann ist ein Produkt mangelhaft?
Wenn ein Kaufgegenstand nicht zum vorgesehenen Gebraucht taugt, liegt ein Mangel vor. Zum Beispiel, wenn sich Nähte an einem Kleidungsstück lösen oder sich die Uhr trotz Zusicherung als nicht wasserdicht erweist. Kein Mangel liegt vor, wenn ein Schaden infolge falscher Handhabung entstanden ist.
Ist ein Produkt mangelhaft, muss der Käufer den Mangel sofort rügen. Tut er das nicht, akzeptiert er den Mangel und verzichtet auf seinen Garantieanspruch.
Gibt es ein neues Gerät oder das Geld zurück?
Laut Gesetz stehen einem Kunden drei Möglichkeiten offen: Er kann vom Vertrag zurücktreten, einen Preisnachlass verlangen oder ein gleichwertiges Ersatzprodukt. Juristen sprechen von Wandelung, Minderung und Ersatzlieferung.
Einen Anspruch auf Reparatur gibt es im Gesetz nicht. Das bedeutet, dass der Verkäufer einem Kunden eine Reparatur nicht aufzwingen darf. Ausser, dies sei vertraglich so vereinbart worden.
Wann und wie oft muss man eine Reparatur akzeptieren?
Die gesetzlichen Mängelrechte sind nicht zwingend, dürfen also vertraglich eingeschränkt oder abgeändert werden. Viele Anbieter machen von dieser Möglichkeit in ihren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen Gebrauch.
Fast immer sind in Allgemeinen Geschäftsbestimmungen Minderung und Wandlung ausgeschlossen. Stattdessen gibt es eine kostenlose Reparatur. Damit solche Bestimmungen gelten, muss der Verkäufer seinen Kunden vor dem Kauf darauf hinweisen. Allerdings muss kein Kunde unzählige Reparaturversuche akzeptieren. Schlägt eine Reparatur mehr als zweimal fehl, kann er Ersatz beanspruchen oder vom Vertrag zurücktreten.
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Re: Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Jepp, und Danke für das ausführliche Seminar!
Soll ja auch Leute geben, die wenig fahren und das Moped auch keiner Regenschauer aussetzen.
Und was machst Du, wenn Deine Heizgriffe innerhalb der zwei Jahre tacko funktionieren und erst danach kaputt gehen?
Dann is nix mit Gewährleistung oder Garantie, dann darfst Du den Schrott löhnen.
Gruß aus Kassel!
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Re: Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Ja so ist es aber mit Allem. Wenn die Garantiezeit abgelaufen ist, kannst du nur noch auf Kulanz hoffen.
Oder man macht von der ersten Möglichkeit Gebrauch (Wandelung) und tritt nach der wiederholten, erfolglosen Reparatur vom Vertrag zurück.
Laut Gesetz stehen einem Kunden drei Möglichkeiten offen: Er kann vom Vertrag zurücktreten, einen Preisnachlass verlangen oder ein gleichwertiges Ersatzprodukt. Juristen sprechen von Wandelung, Minderung und Ersatzlieferung.
Und dann kaufe ich die Griffe von Daytona
Oder man macht von der ersten Möglichkeit Gebrauch (Wandelung) und tritt nach der wiederholten, erfolglosen Reparatur vom Vertrag zurück.
Laut Gesetz stehen einem Kunden drei Möglichkeiten offen: Er kann vom Vertrag zurücktreten, einen Preisnachlass verlangen oder ein gleichwertiges Ersatzprodukt. Juristen sprechen von Wandelung, Minderung und Ersatzlieferung.
Und dann kaufe ich die Griffe von Daytona
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Re: Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Habe bei meiner T7 und an der MT-09 meiner Schwester auch die Originalen Heizgriffe verbaut. Ist das selbe Heizgriff-Modell.
An der MT-09 sind sie seit einem Jahr und ca. 10'000km in Betrieb, ohne Probleme.
Die T7 fahre ich zur Zeit bei jedem Wetter und Temperatur, die Heizgriffe scheinen soweit zu halten.
Sollte sich daran etwas ändern, gibt es hier ein Update
An der MT-09 sind sie seit einem Jahr und ca. 10'000km in Betrieb, ohne Probleme.
Die T7 fahre ich zur Zeit bei jedem Wetter und Temperatur, die Heizgriffe scheinen soweit zu halten.
Sollte sich daran etwas ändern, gibt es hier ein Update
- Bruno
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Re: Welche Heizgriffe für die Ténéré 700?
Schön, es scheint also eine Serie zu geben die hält. Ich mache bei meinem nächsten Besuch den Yamaha-Händler darauf aufmerksam.
Ich hoffe, dass Vertreter von Yamaha dieses Forum ab und zu besuchen und vielleicht eine gewisse Eigeninitiative entwickeln.
Oder noch besser, sich gleich hier zu Wort melden.
Ich hoffe, dass Vertreter von Yamaha dieses Forum ab und zu besuchen und vielleicht eine gewisse Eigeninitiative entwickeln.
Oder noch besser, sich gleich hier zu Wort melden.