Rosttopf Ersatz

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Mario
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Beitrag von Mario »

Ciao :D \r\n\r\nBlöd gesagt es gibt für die ST nur orginal Topf sonst nichts. \r\nLaser und Sebring und Co sind ilegal weil sie habe ABE usw. aber die ST nicht das heisst sie ist zu alt und Hoschi gibt z.b. für den Sebering keine Freigabe. warum oh gott weiss es nicht mehr sie haben es mir mal ein viertel Std. erklärt bin aber genau so schlau wie vorher. :? \r\nEs bleibt dir nur eines Orginal oder so orginal wie Ich. :twisted: \r\n\r\n\r\nGruss Mario
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Mario
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Beitrag von Mario »

:D :dirtbike:
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Mega
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Beitrag von Mega »

hallo zusammen\r\n\r\nalso ich habe vorgestern einen ST-Fahrer kennen gelernt, der einen Pro Duro drauf hatte. Auf meinen Einwand "hehe, auch nicht legal" meinte er doch, zückte ein Eignungserklärung aus Holland (!!) und meinte: damit habe ich schon 2x vorgeführt !\r\n\r\nFakt ist:\r\n-Auspuffanlagen werden in der Regel NICHT eingetragen (so ist's wenigstens bei meiner Caponord mit LeoVince-Töpfen und bei meiner Katana mit der Marving-Anlage).\r\n-man muss einfach ständig die Eignungserklärung bei sich haben\r\n-EU-ABE's werden in den meisten Kantonen akzeptiert, einige tun blöd. Meine Stahlflex habe ich aus DE, in der ABE aber nur Typ 3LD und 3WM drin, dazu Erklärung vom Hoschi, dass 3TD fahrwerkstechnisch gleich ist wie 3LD. Wurde von Schafisheim/AG ohne Probleme eingetragen.\r\n\r\nWENN Du für den Pro Duro eine Eignungserklärung hast, dann würde ich die gerne mal sehen, weil die wäre dann erlaubt.\r\n\r\nWas wichtig ist, Du musst das Blatt immer dabei haben !\r\n\r\nMega
Zuletzt geändert von Mega am So 11 Okt, 2009 21:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Mega
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Beitrag von Mega »

hab mich da noch etwas schlauer gemacht :-)\r\n\r\nKurzfassung der Schweizer Richtlinien für legale Austausch-Schalldämpfer:\r\n- Legal sind nur Schalldämpfer, die mit einer CH-Eignungserklärung des Importeurs ausgeliefert werden.\r\n- Diese Bestätigung muss mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden.\r\n- Darin bestätigt der Importeur im Besitz der vollständigen EG- bzw. ECE-Genehmigungsdokumente zu sein.\r\n- Eine EG-ABE genügt in der Schweiz nicht! Es ist der komplette EG-Prüfbericht mit sämtlichen Motor- und Messdaten zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig. \r\n Diese Papiere werden vom Schalldämpfer-Hersteller normalerweise nicht an Endkunden herausgegeben.\r\n- Eine Eintragung eines Austausch-Schalldämpfers mit CH-Eignungserklärung in den Fahrzeugausweis ist nicht nötig und wird von vielen Strassenverkehrsämtern abgelehnt.\r\n- Schalldämpfer mit integriertem Katalysator dürfen nur durch Anlagen mit ebenfalls integriertem Katalysator ersetzt werden. Dies gilt schon lange, wird nun aber konsequent durchgesetzt.\r\n- Wird das Geräusch einer Anlage als störend oder lästig empfunden, wird eine Vorbeifahrtsmessung nötig. Als Vorselektion kann eine Standmessung dienen. Dabei darf der Referenzwert des Typenscheins nicht überschritten werden.\r\n- Alle Anlagen, welche die Schweizer Bestimmungen nicht erfüllen, können mittels Lärmmessung im DTC geprüft werden, was aber mit beträchtlichen Kosten verbunden ist.\r\n- Am 18. Mai 2006 tritt die EU-Richtlinie 2005/30/EG in Kraft. Diese neue Richtlinie ersetzt die 97/27/EG und gibt den Nachrüst-Schalldämpferherstellern erstmals die Möglichkeit Anlagen mit Katalysator\r\n prüfen zu lassen.\r\n\r\nHier das Merkblatt der ASA: http://www.asa.ch/pdf/de_katalysator.pdf\r\n\r\nVon da ist die gesehene Eignungserklärung nicht gültig und kann im Falle eines kompetenten Prüfers oder Polizisten zu suboptimalen Gespächen führen\r\nMega
Zuletzt geändert von Mega am Fr 31 Jul, 2009 10:51, insgesamt 2-mal geändert.
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Mega
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Beitrag von Mega »

also ich mus mich da etwas korrigieren. Wenn ich die Weisungen der ASA GENAU durchlese, dann reicht eine EG-ABE sehr wohl, aber der CH-Typ muss aufgeführt sein, und genau DA happert es !\r\n\r\nUm bei der Laser-Anlage zu bleiben: \r\nAuf der Hompepage des Herstellers heisst es zwar, dass es schon für den Typ 3TD geeignet ist, aber das Approval (das ist die ABE) liegt nur für 3LD und 3WM vor, also nix die Maus.\r\n\r\nUnd genau hier ist die Krux an der Geschichte ! Wir hatten früher andere Typen als zB. DE, und die wurden logischerweise im Ausland nicht geprüft. Und wenn man nun mit einer Bestätigung aus dem Ausland für unsere Möppis aus dieser Zeit kommt, dann können die Herren der Obrigkeit, wenn sie draus kommen, schon doof tun. Zwar habe ich eine Bestätigung, dass der Typ 3TD fahrwerkstechnisch dem Typ 3LD entspricht, aber eben, nur fahrwerkstechnisch. Und wenn nun jemand eine solche ABE MIT unserem Typ drauf hat (es lebe der Computer.... wenn Ihr wisst was ich meine), dann kann der Experte den EG-Prüfbericht verlangen, den es ja nicht gibt. DANN wirds hektisch.... :-)\r\n\r\nIrgendwie alles Grauzone.... :-)\r\nMega
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Mike
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Laser Topf

Beitrag von Mike »

Also ich bin der mit dem Laser Enddämpfer das stimmt der Hersteller ist in Holland doch scheint mir das der Dämpfer doch in der Schweiz zugelassen ist Achtung es wird bürokratisch nach "Somit können die Schalldämpfer nach VTS Art. 53 Absatz 2, gemäss Erläuterung und Weisung der EJPD vom 29 September 1995 geprüft und zugelassen werden" wahrscheinlich gilt das für Modelle vor 1995 ! und ihr müsst aufpassen es gibt zwei Pro Duro der eine ist ne Brülltüte glaube das ist der Sport (nicht zu gebrauchen zu Laut) aber am besten fragt ihr mahl bei Freidig (www.freidigmotoactive.ch)nach was wirklich geht von dem habe ich auch die Eignungserklärung, auf jedenfalls die MFK Münchenstein hat der Dämpfer Geschafft was ja was heissen will, ach ja wenn ihr selber geht ihr habt zwei Db. Toleranz für einen Austauschdämpfer\r\nGruss Mike
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