hoi zäme\r\n\r\nhatte heute Termin beim STVA zwecks Vorführen meiner ST. Sehr netter Prüfer, meinte gleich zu Beginn: oh, schon lange keine so schöne ST mehr gesehen, die sind doch noch ziemlich gesucht... na das lässt ja hoffen, ein Fan !

\r\n\r\nAlles kontrolliert, alles perfekt, hat sich wohlwollend über alles gezeigt und noch gefragt, was eigentlich NICHT ersetzt worden sei

. Mit einem Schmunzeln meinte er: also der Kotschutzlappen ist nicht mehr Pflicht ! hä ??? Es stellte sich dann heraus, dass er selber 10 Jahre ne ST gefahren ist

.\r\n\r\nNach der Prüffahrt kam er strahlend auf mich zu: also die läuft ganz gut, sogar SEHR gut für 25 kw

. Schmunzelnd meinte ich: naja, also ich fahre sonst 1000er und mehr und mit 25 kw sei das ja nicht fahrbar. Wenn er wolle, könne ich die Reduzierhülsen schon wieder temporär rein machen.\r\nAntwort von ihm (wörtlich !): wir wissen dass alle ST's offen sind und schauen uns halt an, WER auf die MFK kommt. Wir wissen auch, warum die ST's kastriert wurden, absoluter Blödsinn und nach heutigen Normen sind die eher die leiseren Töffs. Wouw...\r\n\r\nAber nun zu den wichtigen Fragen:\r\n-Doppellampen sind an den ST's definitv erlaubt, sofern sie die richtigen Bezeichnungen haben, rsp. es die richtigen Streuscheiben sind. Also LEGAL gibts nur die Möglichkeit, einen rechten Scheinwerfer einer TDR einzubauen, extra vorführen nicht nötig.\r\n\r\n-Hubraum-Unterschiede (habe ja in meinem Ausweis 749 ccm und in einem anderen 748 ccm). ECHT sind es 748.65 ccm und das wurde von den meisten Computern der STVA VOR der Vereinigung aller STVA abgerundet. Meine 749er kommt ursprünglich aus dem Kanton Jura und die haben mit den neueren Computern nach Kantonsgründung AUFGERUNDET. Heute werden alle Fahrzeuge zentral erfasst für alle STVA's.\r\n\r\n-Radial/Diagonal: wird im Moment von Schafisheim NICHT akzeptiert, es sind aber Bestrebungen im Gange, per Anfang 2009 die frei zu geben, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ds Reifenherstellers existiert.\r\n\r\n\r\nGruss\r\nMega